SINGEISEN-FLUBACHER AG Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand Juni 2020
Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten. Preisänderungen können vor Vertragsschluss jederzeit und ohne Vorankündigung vorgenommen werden und berechtigen nach Vertragsschluss nicht zu einer allfälligen Reduktion des bereits vereinbarten Preises.
Allfällige Zusatzleistungen wie Montage, Entsorgung, Versicherung und dergleichen sind nicht enthalten und sind separat hinzuzubuchen bzw. zu vereinbaren. Diese werden in der Rechnung separat ausgewiesen.
Die Singeisen-Flubacher AG behält sich das Recht vor, die Kundschaft ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen oder auf Vorauskasse bzw. Begleichung mittels Kreditkarte zu bestehen. Bei Zahlungsverzug der Kundschaft werden Verzugszinsen in der Höhe von 5% pro Jahr sowie eine Mahngebühr von CHF 20.- pro Mahnung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Produkte verbleibt das Eigentum der Produkte bei der Singeisen-Flubacher AG. Die Singeisen-Flubacher AG ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Bei Nichtbezahlung besteht auch die Berechtigung der Singeisen-Flubacher AG zum Rücktritt vom Vertrag und Rückforderung der bereits gelieferten Produkte. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten der Kundschaft.
Bestellungen werden grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang (Ausnahme Lieferung gegen Rechnung) und sofern die Produkte verfügbar sind, ausgeliefert. Können die Produkte nicht oder nicht vollständig geliefert werden, ist die Singeisen-Flubacher AG berechtigt, die Bestellung nicht oder nur teilweise anzunehmen bzw. auszuführen. Die Kundschaft wird in diesem Fall kontaktiert. Sollte die Zahlung bereits vollumfänglich geleistet worden sein, so wird der, das nicht lieferbare Produkt betreffende Anteil zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht für das nicht lieferbare Produkt befreit.
Bei Unzustellbarkeit oder Annahmeweigerung des Produktes kann die Singeisen-Flubacher AG den Vertrag nach Mitteilung einer angemessenen Nachfrist auflösen und die Kosten für die Umtriebe der Kundschaft in Rechnung zu stellen. Nutzen und Gefahr gehen in jedem Fall mit dem ersten Zustellversuch auf die Kundschaft über.
Gemäss Art. 199 OR wird die Sachgewährleistung gemäss Art. 197 ff. OR vollumfänglich wegbedungen. Eine Sachmängelgewährleistung besteht somit nicht. Ausnahmsweise und nur sofern eine schriftlich vereinbarte Zusicherung vorliegt oder ein arglistig verschwiegener Mangel am Produkt selbst besteht, bestehen Sachmängelgewährleistungsrechte. In diesem Fall ist der Singeisen-Flubacher AG umgehend eine Meldung zu machen und das weitere Vorgehen mit dieser abzusprechen. Es liegt im Ermessen der Singeisen-Flubacher AG, ob eine kostenlose Reparatur, ein gleichwertiger Ersatz oder die (teilweise) Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt.
Für sämtliche gegenüber oder von der Singeisen-Flubacher AG geltend gemachten vertraglichen oder ausservertraglichen Ansprüche ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens in Liestal.
Bei Fragen zu diesen AGB, der Datenschutzerklärung oder zum Onlineshop melden Sie sich bitte bei: Singeisen-Flubacher AG, Oristalstrasse 77, 4410 Liestal oder 061 921 12 00
- Geltungsbereich
- Allgemeine Vertragsbestimmungen
- Produkt
- Preis
Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten. Preisänderungen können vor Vertragsschluss jederzeit und ohne Vorankündigung vorgenommen werden und berechtigen nach Vertragsschluss nicht zu einer allfälligen Reduktion des bereits vereinbarten Preises.
Allfällige Zusatzleistungen wie Montage, Entsorgung, Versicherung und dergleichen sind nicht enthalten und sind separat hinzuzubuchen bzw. zu vereinbaren. Diese werden in der Rechnung separat ausgewiesen.
- Vertragsabschluss
- Zahlung, Zahlungsmöglichkeiten und Eigentumsvorbehalt
Die Singeisen-Flubacher AG behält sich das Recht vor, die Kundschaft ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen oder auf Vorauskasse bzw. Begleichung mittels Kreditkarte zu bestehen. Bei Zahlungsverzug der Kundschaft werden Verzugszinsen in der Höhe von 5% pro Jahr sowie eine Mahngebühr von CHF 20.- pro Mahnung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Produkte verbleibt das Eigentum der Produkte bei der Singeisen-Flubacher AG. Die Singeisen-Flubacher AG ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Bei Nichtbezahlung besteht auch die Berechtigung der Singeisen-Flubacher AG zum Rücktritt vom Vertrag und Rückforderung der bereits gelieferten Produkte. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten der Kundschaft.
- Verfügbarkeit und Lieferung
Bestellungen werden grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang (Ausnahme Lieferung gegen Rechnung) und sofern die Produkte verfügbar sind, ausgeliefert. Können die Produkte nicht oder nicht vollständig geliefert werden, ist die Singeisen-Flubacher AG berechtigt, die Bestellung nicht oder nur teilweise anzunehmen bzw. auszuführen. Die Kundschaft wird in diesem Fall kontaktiert. Sollte die Zahlung bereits vollumfänglich geleistet worden sein, so wird der, das nicht lieferbare Produkt betreffende Anteil zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht für das nicht lieferbare Produkt befreit.
Bei Unzustellbarkeit oder Annahmeweigerung des Produktes kann die Singeisen-Flubacher AG den Vertrag nach Mitteilung einer angemessenen Nachfrist auflösen und die Kosten für die Umtriebe der Kundschaft in Rechnung zu stellen. Nutzen und Gefahr gehen in jedem Fall mit dem ersten Zustellversuch auf die Kundschaft über.
- Prüfpflicht, Sachmängelgewährleistung
Gemäss Art. 199 OR wird die Sachgewährleistung gemäss Art. 197 ff. OR vollumfänglich wegbedungen. Eine Sachmängelgewährleistung besteht somit nicht. Ausnahmsweise und nur sofern eine schriftlich vereinbarte Zusicherung vorliegt oder ein arglistig verschwiegener Mangel am Produkt selbst besteht, bestehen Sachmängelgewährleistungsrechte. In diesem Fall ist der Singeisen-Flubacher AG umgehend eine Meldung zu machen und das weitere Vorgehen mit dieser abzusprechen. Es liegt im Ermessen der Singeisen-Flubacher AG, ob eine kostenlose Reparatur, ein gleichwertiger Ersatz oder die (teilweise) Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt.
- Haftungsausschluss
- Datenschutz
- Teilungültigkeit
- Gerichtsstand und massgebendes Recht
Für sämtliche gegenüber oder von der Singeisen-Flubacher AG geltend gemachten vertraglichen oder ausservertraglichen Ansprüche ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens in Liestal.
- Urheberrecht und Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB, der Datenschutzerklärung oder zum Onlineshop melden Sie sich bitte bei: Singeisen-Flubacher AG, Oristalstrasse 77, 4410 Liestal oder 061 921 12 00